Am 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Zusammen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bilden diese Gesetze die Grundlage für den Datenschutz in Deutschland.
Auch, beziehungsweise vor allem für die Webseite Ihres Unternehmens gibt es dadurch strenge datenschutzrechtliche Vorgaben, die bei Missachtung erhebliche Geldbußen nach sich ziehen können. Daraus ergibt sich zum Beispiel die Notwendigkeit einer Datenschutzerklärung, einer Cookie-Richtlinie und eines Impressum auf Ihrer Webseite.
Damit Ihre Webseite DSGVO-konform und abmahnsicher ist, arbeite ich mit e-recht24 zusammen. Hier werden auf kostenpflichtiger Basis von spezialisierten Anwälten Texte für den Datenschutz entworfen, die ich auf Ihre Webseite anpasse.